Auf gehts in ein spannendes Jahr 2018!
von itacom GmbH am 04.01.2018 um 15:15 Uhr
Kategorie: News
Wir freuen uns, dass Sie uns im vergangenen Jahr ihr Vertrauen geschenkt und unsere Produkte, Dienstleistungen und Know-How intensiv genutzt haben.
Wir wünschen allen Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern noch ein gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, mit interessanten Projekten in 2018.
Wir wünschen allen Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern noch ein gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, mit interessanten Projekten in 2018.
Unsere Schwerpunkte für 2018
Software "Digitalisierung macht vor keinem Halt"
dazu zählen:
- itacom CRM, APP itacom ToDo, itacom Ticketsystem (www.crmtodo.de)
- Mobile Webseiten, Papierlose Prozesse, Mobile Arbeitsplatzlösungen, Zeiterfassung
- Archivierung und Automatisierung von Dateien, E-Mails und Faxen, E-Mail Archivierung nach GoBD
- Cloud oder nicht Cloud oder doch Hybrid? (Microsoft Exchange, Sharepoint, Office 365, Tobit David)
- ERP Software
- individuelle Softwareentwicklung für Prozessautomatisierung
Dienstleistungen und IT Security
- Aktualisierung von Betriebssystemen
- Migrationen von ActiveDirectory, Windows- und E-Mail Servern
- Web-Design: https-basierende Webseiten
- IT Security vom Endpoint bis zum Internetanschluss, Mobilität und Sicherheit: IST- und SOLL- Zustand analysieren
- EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen!)
- Virtualisierung von Produktions-IT-Lösungen, Remotekonzepte für Wartung, WLAN
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Ziel der DSGVO ist das europäische Datenschutzrecht zu vereinheitlichen. Diese Regelungen betreffen alle europäischen Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten jeglicher Art verarbeiten. Die Regelungen sind sehr komplex und bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Strafen. 2018 kommen auf alle Unternehmen weitreichende Änderungen zu: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Diese stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf.
Ziel der DSGVO ist das europäische Datenschutzrecht zu vereinheitlichen. Diese Regelungen betreffen alle europäischen Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten jeglicher Art verarbeiten. Die Regelungen sind sehr komplex und bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Strafen. 2018 kommen auf alle Unternehmen weitreichende Änderungen zu: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Diese stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf.